Semak Tattoo Studio
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Gutscheinbedingungen

Bedingungen für Tattoo-Gutscheine von Semak Tattoo · Stand: 19. Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Gutscheinbedingungen gelten für alle entgeltlich erworbenen Tattoo-Gutscheine von Semak Tattoo, unabhängig davon, ob sie online, im Studio, physisch oder digital erworben wurden.

2. Gutscheinwert

Der Gutschein besitzt den bei der Bestellung oder Ausstellung angegebenen Wert. Der Gutscheinwert kann für zukünftige, tatsächlich verfügbare Leistungen von Semak Tattoo verwendet werden.

Der Gutschein begründet keinen Anspruch auf

  • einen bestimmten Tattoo-Artist,
  • einen bestimmten Tattoo-Stil,
  • einen bestimmten Termin,
  • die Durchführung eines bestimmten Motivs oder
  • eine Leistung, die medizinisch, technisch, rechtlich oder ethisch nicht vertretbar ist.

3. Einlösung

Der Gutschein kann nur bei Semak Tattoo und nach vorheriger Terminvereinbarung eingelöst werden. Zur Einlösung muss ein gültiger Gutscheincode oder eine eindeutige Gutscheinnummer vorgelegt werden.

Semak Tattoo kann die Einlösung ablehnen, wenn

  • der Gutschein bereits vollständig eingelöst wurde,
  • der Gutscheincode gesperrt oder ungültig ist,
  • ein begründeter Verdacht auf Manipulation oder Missbrauch besteht oder
  • der Kunde die zur Identifikation erforderlichen Angaben nicht nachweisen kann.

4. Teileinlösung und Restguthaben

Der Gutschein kann vollständig oder teilweise eingelöst werden. Ein verbleibendes Restguthaben bleibt bis zum Ablauf der gesetzlichen oder wirksam vereinbarten Gültigkeitsdauer verfügbar.

Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts oder eines Restguthabens ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

5. Gültigkeit und Verjährung

Für entgeltlich erworbene Gutscheine gilt die gesetzliche regelmäßige Verjährungsfrist. Sie beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist kann die Einlösung verweigert werden. Eine freiwillige Verlängerung kann im Einzelfall vereinbart werden. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.

6. Übertragbarkeit

Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar, sofern sie nicht ausdrücklich als personalisiert und nicht übertragbar gekennzeichnet sind. Die Angaben „Für“ und „Von“ dienen grundsätzlich der Personalisierung des Geschenks und beschränken die Übertragbarkeit nicht automatisch.

Maßgeblich für die Einlösung bleibt der gültige Gutscheincode.

7. Verlust, Diebstahl und Missbrauch

Der Kunde ist verpflichtet, den Gutschein und den Gutscheincode vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Bei Verlust oder Diebstahl besteht kein automatischer Anspruch auf Ersatz.

Kann der ursprüngliche Kauf eindeutig nachgewiesen werden und ist der Gutschein noch nicht eingelöst, kann Semak Tattoo den Gutschein nach individueller Prüfung sperren und ersetzen.

Semak Tattoo haftet nicht für eine Einlösung durch unbefugte Dritte, wenn der Gutscheincode durch ein Verhalten des Kunden oder Empfängers ungeschützt weitergegeben wurde. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

8. Minderjährige

Der Erwerb oder Besitz eines Gutscheins begründet keinen Anspruch auf die Durchführung einer Tätowierung bei Minderjährigen. Für die Tätowierung Minderjähriger gelten die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die jeweils aktuelle Alters- und Einwilligungspraxis von Semak Tattoo.

Semak Tattoo ist berechtigt, eine Tätowierung trotz vorhandenen Gutscheins abzulehnen, wenn die Voraussetzungen für eine verantwortbare Durchführung nicht erfüllt sind. Der Gutschein bleibt in diesem Fall grundsätzlich für eine spätere oder andere geeignete Nutzung gültig beziehungsweise kann im Rahmen dieser Bedingungen übertragen werden.

9. Ablehnung einer Tätowierung

Semak Tattoo kann die Durchführung einer Tätowierung insbesondere ablehnen, wenn

  • gesundheitliche oder hygienische Risiken bestehen,
  • der Kunde unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht,
  • der Kunde aggressiv, beleidigend oder bedrohlich auftritt,
  • gesetzliche Vorschriften entgegenstehen,
  • das gewünschte Motiv diskriminierende, menschenverachtende, verfassungsfeindliche oder rechtswidrige Inhalte enthält,
  • eine fachlich vertretbare Ausführung nicht möglich ist oder
  • wesentliche kreative oder technische Anforderungen des Studios nicht akzeptiert werden.

In diesen Fällen bleibt der Gutschein grundsätzlich gültig und kann für eine andere geeignete Leistung oder durch eine andere berechtigte Person verwendet werden. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

10. Verhältnis zum Tattoo-Vertrag

Der Gutschein ist ein Zahlungsmittel für zukünftige Leistungen, ersetzt jedoch keine individuelle Beratung, Terminvereinbarung oder Tattoo-Projektvereinbarung.

Für die konkrete tattoo-bezogene Leistung gelten ergänzend die Tattoo- und Terminbedingungen sowie gegebenenfalls eine individuelle Projektvereinbarung.

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